REFLEXDYSTROPHIE Was ist eine
Reflexdystrophie? Eine solche Reflexdystrophie (reflektorische Dystrophie, C RPS Typ I*) ist die Sudec k Dyst rophie (Su decksche Dyst rophie) Zu einem Mor
bus S
udeck (C
RPS* Typ I) kann es nach jeder
Arm
- oder
Bein
verletzungen kommen. Zunehmend sehen wir aber neuerdings Fälle, bei denen
kein Trauma (=
Verletzung) vorausging, diese
Reflexdystrophie also spontan entstand. Bei einer
Reflexdystrophie werden zur Behandlung intravenöse Guanethidinblockaden
(siehe unten) und die Gabe von Phenoxybenzamin (Dibenzyran®) empfohlen (Thoden
1987) (siehe weiter unten). Auch die Gabe von Calcitonin
(= ein Gewebshormon)
soll günstig sein, was wir allerdings bislang nur selten feststellen konnten. Im
akuten Stadium ist Kortison hilfreich, so. z.B. Metylprednisolon über 4-5
Tage 80 mg, dann über 2 Wochen wieder ausschleichen. Zuvor muß allerdings eine
"echte" En
tzündung ausgeschlossen werden. Als physikalische
Therapiemaßnahme eignet sich die Ultraschallbehandlung (Thomalske 1991).
Nach unseren Erfahrungen scheint auch die
Magnetfeldtherapie (pulsierende
Signaltherapie) hilfreich zu sein. Ganz wichtig sind
therapiebegleitende, intensivste krankengymnastische Übungsbehandlungen,
die allerdings nicht schmerzhaft sein dürfen, weil sich sonst die Blutgefäße
zusammenziehen und damit die lokale Stoffwechselstörung begünstigt wird. Optimal
ist die Krankengymnastik, wenn durch eine entsprechende Blockadebehandlung
(siehe unten) die Schmerzreizleitung weitgehend ausgeschaltet wird. Bei einer
Reflexdystrophie werden zur Behandlung intravenöse Guanethidinblockaden
(siehe unten) und die Gabe von Phenoxybenzamin (Dibenzyran®) empfohlen (Thoden
1987) (siehe weiter unten). Auch die Gabe von Calcitonin
(= ein Gewebshormon)
soll günstig sein, was wir allerdings bislang nur selten feststellen konnten. Im
akuten Stadium ist Kortison hilfreich, so. z.B. Metylprednisolon über 4-5
Tage 80 mg, dann über 2 Wochen wieder ausschleichen. Zuvor muß allerdings eine
"echte" En
tzündung ausgeschlossen werden. Als physikalische
Therapiemaßnahme eignet sich die Ultraschallbehandlung (Thomalske 1991).
Nach unseren Erfahrungen scheint auch die
Magnetfeldtherapie (pulsierende
Signaltherapie) hilfreich zu sein. Ganz wichtig sind
therapiebegleitende, intensivste krankengymnastische Übungsbehandlungen,
die allerdings nicht schmerzhaft sein dürfen, weil sich sonst die Blutgefäße
zusammenziehen und damit die lokale Stoffwechselstörung begünstigt wird. Optimal
ist die Krankengymnastik, wenn durch eine entsprechende Blockadebehandlung
(siehe unten) die Schmerzreizleitung weitgehend ausgeschaltet wird. Die konsequente Anwendung
der
therapeutischen Lokalanästhesie
(= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel bzw.
Lokalanästhetika) führt einer
Reflexdystrophie zu beachtlichen Erfolgen. Im Bereich der Be ine (einschließlich Hüf te) kommen bei der Reflexdystrophie (sekundäre bzw. symptomatische und idiopathische Reflexdystrophie) ebenso kontinuierliche Blockadetechniken** zur Anwendung:
Auch die Ner ven femoral is und ischiad icus führen vegetative Fasern, so daß die erwünschte Sympathikolyse (= gefäßerweiternde und damit durchblutungssteigernde Wirkung) ebenfalls eintritt. Als nächst höhere
Therapiestufe bietet sich bei einer Reflexdystrophie (reflektorische
Dystrophie) in der unteren Körperhälfte dann die kontinuierliche
peri(epi)durale
(= rückenmarknahe)
Blockade mit Katheter** an. Daß serielle bzw. kontinuierliche Nervenblockaden bei dieser Kran kheit sehr hilfreich sind, ist auch schon seit längerem in der Fachliteratur gut dokumentiert. Z.B. Lehmann, K.A.: postoperative Schmerztherapie, WVGmbH Stuttgart, 485-93 (1993). - Murray, P., Floor, K., Atkinson, R. E.: Continuous axillary brachial plexus blockade for reflex sympathetic dystrophy - Anaesthesia 50 (7), 633-5 (1955). - Ribbers, G. M., Geurts, A. C., Rijken, R. A., Kerkkamp, H. E.: Axillary brachial plexus blockade for the reflex sympathetic dystrophy synd rom, Int. J. Rehabil. Res 20 (4), 371-80 (1977). Auch in den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Physikalische Medizin und Rehabilitation sind zur Behandlung beim komplexen reg ionalen Schm erzsyndrom (Symp athische Reflexdyst rophie) Nervenblockaden aufgeführt - http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/AWMF/ll-na/036-006.htm Begleitend hat sich auch eine Infusionsserie mit Lidocain 2% (= ein mittellang wirkendes, örtliches Betäubungsmittel) als hilfreich erwiesen. Dabei werden unter Puls- bzw. EKG-Kontrolle (Monitor) in aufsteigender Dosierung jeweils 50, 100 u. 150 mg gelöst in 200 ml Kochsalz 0,9% mit Hilfe einer Infusionspumpe (z.B. Infusomat) innerhalb eine Stunde verabreicht, wobei sicherheitshalber ein Abstand von 24 Stunden zwischen den einzelnen Infusionen eingehalten werden sollte. Man kann Lidocain auch serienmäßige mittels intraarterieller Injektionen (= Spritzen in eine Schlagader) in die A. femoralis (= Beinschlagader) oder A. brachialis (= Schlagader des Armes) verabreichen, so z.B. 1-2 mal täglich 1-1,5ml (= 20-30 mg) im Abstand von 8-12 Stunden über 10 Tage. Dabei gelangt das örtliche Betäubungsmittel in die sog. Endstrombahn und führt dort zu der gewünschten Gefäßerweiterung (Sympathikolyse) bei gleichzeitiger Schmerzlinderung. Selbst wenn die Blutader nicht genau getroffen wird, tritt trotzdem eine gefäßerweiternde Wirkung ein, da um das Blutgefäß herum sympathische (= Teil des unwillkürliche Nervensystem betreffende) Nervenfasern verlaufen. Aus diesem Grunde wird in der klassischen Neuraltherapie bewußt um das Gefäß herum infiltriert. Manche Autoren empfehlen sog. Sympathikus-Blockaden mit Guanethidin. Der Wirkstoff findet auch zur Behandlung eines Bluthochdrucks Verwendung. Der Wirkmechanismus beruht auf der Verminderung der Freisetzung des Botenstoffs Noradrenalin aus den Endigungen der Nervenzellen. Vorteil dieser intravenösen Blockademethode (= das Medikament wird in ein zum Herzen zurückführendes Gefäß eingespritzt, wobei aber z.B. der Arm vorübergehend abgestaut wird) ist, daß die Wirkung bis zu 72 Stunden anhalten kann. Nachteil ist das gegenüber den Nervenblockaden deutlich erhöhte Behandlungsrisiko und die dabei auftretenden Schmerzen. Bei längerfristig bestehenden chronischen Schmerzen aufgrund einer reflektorische n Dystrophie ist davon auszugehen, daß bereits ein Chronifizierungsgrad II oder III (Mainzer Stadieneinteilung) vorliegt. In diesen Fällen ist eine rein somatische (= körperliche) Schmerzbehandlung kaum mehr ausreichend, sondern es muss im Rahmen von psychologisch /psychotherapeutische Interventionen auch eine spezielle Schmerzpsychotherapie erfolgen, was aber ambulant kaum möglich ist, weil es nur ganz wenige niedergelassene Psychologen gibt, die eine solche Weiterbildung absolviert haben. Erläuterungen:
** Bei der sog. kontinuierlichen Blockade eines Nerven mit Katheter wird der dünne Kunststoffschlauch dicht an Nervengeflechte bzw. den betroffenen Ner ven eingepflanzt. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht “aufgeschnitten” werden. In der Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen Dosis, das Lokalanästhetikum (= örtliches Betäubungsmittel) völlig schmerzlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen kann zur Verabreichung des örtlichen Betäubungsmittel durch den Katheter hindurch auch eine kleine Pumpe angeschlossen werden. Das örtliche Betäubungsmittel wird bei dieser Behandlung so dosiert, dass die grobe Kraft erhalten bleibt (bei gleichzeitiger Hemmung der Schmerzreizleitung), damit begleitend krankengymnastische Übungsbehandlungen möglich bleiben. Dass die schmerzlindernde Wirkung i.d.R. über die eigentliche Behandlungszeit hinaus anhält, ist u.a. darauf zurückzuführen, daß bei dieser Blockadebehandlung auch die sog. vegetativen Ner ven betroffen sind, woraus eine sehr deutliche Durchblutungssteigerung und damit Optimierung des lokalen (= örtlichen) Stoffwechsels (besonders wichtig bei der reflektorische n Dystrophie) resultiert.Laut Bundesregierung (http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundhe itssystem/themen_az/infoblaetter/rehabilitation/index.html?param=st) haben seit dem 1.4.2007 alle gesetzlich versicherte Personen einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen und Sozialgerichte stärken die Rechte von Schmerzpatienten gegenüber den Rentenversicherungen. Danach hat ein Schmerzpatient ein Recht darauf, in einer schmerztherapeutischen Klinik behandelt zu werden. Hier gelangen Sie zu einem 1. Urteil (Sozialgericht Kassel). Mittlerweile gibt es diesbezüglich zwei weitere Urteile, so vom Landessozialgericht Hamburg: http://www.schmerz.com/schmerze n/sozialgericht2 und vom Sozialgericht Köln erging eine entsprechende, einstweilige Verfügung in nur 23 (!!) Tagen: www.schmerz.com/schmerze n/sozialgericht3. Haftungshinweis:
- Für Sie waren wir sehr fleißig -
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